Öffentliche Verkehrsmittel sind nicht nur eine bequeme, sondern auch eine deutlich nachhaltigere Alternative zum herkömmlichen Reisen. Insbesondere jetzt, da sich die meisten Städte für die Anschaffung emissionsfreier Fahrzeuge entscheiden.
Das Gesetz wird diesen Trend bald beschleunigen, da bis Anfang 2026 mindestens 22 % des öffentlichen Fuhrparks Elektroautos sein sollen.
Ab dem 1. Januar 2026 sind die zentralen und obersten staatlichen Verwaltungsbehörden verpflichtet, mindestens 22 % ihres Fuhrparks mit Elektrofahrzeugen auszustatten – eine lang erwartete Änderung bzw. eher ein Kompromiss.
Die ursprünglichen Pläne gingen von einem Anteil emissionsfreier Fahrzeuge von 50 % aus.
Für lokale Behörden begannen die Aktivitäten zur Anpassung an die neuen geltenden Standards bereits 2025. Die Novelle des Elektromobilitätsgesetzes hat auch erhebliche Auswirkungen auf die Vorbereitung öffentlicher Ausschreibungen. Auftraggeber müssen künftig Anforderungen an emissionsfreie Fahrzeuge in die technischen Spezifikationen aufnehmen. Dadurch wird sichergestellt, dass die Aufträge den geltenden Vorschriften entsprechen, und das Risiko einer Angebotsablehnung oder von Umsetzungsproblemen wird nahezu ausgeschlossen.
Auch im Bereich des Stadtverkehrs gibt es Änderungen. Kommunen mit mehr als 50.000 Einwohnern werden ab 2026 emissionsfreie oder mit Biomethan betriebene Busse im Stadtverkehr einsetzen. Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern dürfen im Gegenzug nur noch Elektro- oder Wasserstoffbusse anschaffen, was voraussichtlich zu einer deutlichen Verbesserung der Luftqualität und einer Reduzierung der CO₂-Emissionen führen wird.
Die gesetzlichen Anforderungen gelten für alle Auftraggeber, die dem Vergaberecht unterliegen, und betreffen den Kauf von Fahrzeugen sowie öffentliche Verkehrsdienste, Abfallentsorgung und Kurierdienste, die die EU-Schwellenwerte überschreiten.
Wie bereiten Sie Ihren Fuhrpark auf die neuen Anforderungen vor?
Alle Auftraggeber, die dem Vergaberecht unterliegen – sowohl beim Fahrzeugkauf als auch bei Transportdienstleistungen, Abfallentsorgung und Kurierdiensten – müssen die neuen Vorschriften berücksichtigen.
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✅ FAQ:
- Wann gilt die Novelle des Elektromobilitätsgesetzes?
Die neuen Regelungen treten am 1. Januar 2026 in Kraft und betreffen unter anderem die Verpflichtung der staatlichen Verwaltung, mindestens 22 % ihres Fuhrparks mit Elektrofahrzeugen auszustatten. - Welche Fahrzeuge müssen in die öffentliche Auftragsvergabe einbezogen werden?
Auftraggeber müssen emissionsfreie Fahrzeuge wie Elektro-, Wasserstoff- oder Busse mit Biomethanantrieb gemäß den Anforderungen des Gesetzes. - Gelten die Änderungen für alle Städte?
Ja, allerdings in unterschiedlichem Ausmaß. Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern müssen emissionsfreie oder Biomethanbusse einsetzen, Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern ausschließlich mit Elektro- oder Wasserstoffantrieb. - Wo kann man Ladegeräte für Elektrofahrzeuge kaufen, die den neuen Vorschriften entsprechen?
In unserem Online-Shop finden Sie eine große Auswahl an Ladegeräten für Elektrofahrzeuge, die den Anforderungen des Elektromobilitätsgesetzes entsprechen. - Welche Vorteile bietet die Investition in Ladegeräte für den öffentlichen Fuhrpark?
Es geht nicht nur um die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, sondern auch um eine verbesserte Luftqualität, reduzierte CO₂-Emissionen und ein modernes Stadtbild.