Ladestationen für Privathaushalte: neue Vorschriften im Jahr 2025

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Ladestationen für Privathaushalte: neue Vorschriften im Jahr 2025

Die wachsende Zahl von Elektroautos auf polnischen Straßen lässt das Thema Ladeinfrastruktur immer wieder aufkommen. Neue gesetzliche Vorschriften zur Installation von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Wohn- und Geschäftsgebäuden werden die aktuellen Standards revolutionieren.

Der Besitz eines Elektroautos bietet enormen Komfort beim Reisen über längere Strecken. Leider sind Ladestationen nicht überall leicht zugänglich. Deshalb entscheiden sich immer mehr Menschen, ein eigenes Ladegerät zu installieren oder die Stationen großer Einzelhandelsketten wie Lidl oder Biedronka zu nutzen. Bis vor kurzem war es unmöglich, die Geräte auf ihren Parkplätzen zu finden. Dies wurde durch die in diesem Jahr eingeführten gesetzlichen Regelungen geändert.



Gewerbliche Parkhäuser

Als große Revolution erwiesen sich die gesetzlichen Regelungen für Parkplätze neben bestehenden Gewerbeanlagen wie Einkaufszentren oder Dienstleistungsgebäuden. Ab 2024 müssen solche Orte mit 20 oder mehr Parkplätzen mindestens eine Ladestation für Elektrofahrzeuge bereitstellen. Und während die Unternehmen im letzten Jahr noch keine Eile hatten, müssen sie ab dem 1. Januar 2025 mit Geldstrafen rechnen, wenn sie dieser Verpflichtung nicht nachkommen.

Ähnlich verhält es sich bei neuen Nicht-Wohngebäuden, wo es für jeweils 10 Stellplätze eine Station gibt. Inhaber kleiner und mittlerer Unternehmen können aufatmen – für sie gilt diese Regelung nicht. Zumindest für jetzt.

 

Laden im Mehrfamilienhaus

Die neuen Regelungen sehen die Möglichkeit vor, nicht nur auf dem eigenen Grundstück, sondern auch bei einem Mehrfamilienhaus ein eigenes Ladegerät zu installieren. ein Wohnblock. Allerdings ist für diese Option die Installation eines separaten Zählers erforderlich, der den Stromverbrauch für das Laden des Fahrzeugs anzeigt.

Eine weitere Anforderung, die mit der Installation einer Ladestation für Elektroautos in einem Mehrfamilienhaus einhergeht, ist die Einholung einer Reihe von Genehmigungen: von der Gemeindeverwaltung, wenn die Leistung des Geräts 11 kW nicht überschreitet. Technische Zustimmung und eine positive Stellungnahme des Gemeindevorstands, wenn das Ladegerät eine Leistung von mehr als 11 kW hat.

 

Ladegerätekategorien

Auch die Kategorisierung von EV-Ladegeräten unterliegt gesetzlichen Beschränkungen. Das Gesetz bezieht sich auf Ladepunkte und öffentlich zugängliche sowie nicht öffentlich zugängliche Ladestationen. Ladepunkte können Teil einer Station oder eine eigenständige Steckdose sein.

Einige der Stationen können zum Laden von Fahrzeugen Dritter genutzt werden und müssen daher regelmäßigen TÜV-Prüfungen unterzogen werden.

Auch nicht öffentlich zugängliche Stationen unterliegen der Testpflicht. Eine Ausnahme besteht nur, wenn das Ladegerät ausschließlich zum Laden des eigenen Fuhrparks genutzt wird. Bei Nutzung durch unterschiedliche Mieter muss die Anlage den Anforderungen der UDT entsprechen, unter anderem in puncto Sicherheit.

 

🔋 Was ändert sich ab 2025?

  • Obligatorische Installation von Stationen für Elektrofahrzeuge auf gewerblichen Parkplätzen mit mehr als 20 Stellplätzen.
  • Neue Nicht-Wohngebäude: 1 Station pro 10 Parkplätze.

🏢 Auch Bewohner von Mehrfamilienhäusern können Autos aufladen!

  • Möglichkeit, ein privates Ladegerät in einer Garage oder einem Parkplatz zu installieren.
  • Gemeinschaftszustimmung und separater Stromzähler erforderlich.

⚠️ Wer muss sich vorbereiten?

  • Eigentümer von Einkaufszentren, Bürogebäuden und neuen Dienstleistungseinrichtungen.
  • Immobilienverwalter müssen die Einhaltung der UDT-Vorschriften sicherstellen.

💡 Welche Ladegeräte unterliegen der Prüfung?

  • Öffentliche und gemeinsam genutzte Ladestationen.
  • Geräte, die von mehreren Mietern in einer Einrichtung verwendet werden.

 

❓ FAQ – häufig gestellte Fragen:

  1. Wird ab 2025 für jedes Mehrfamilienhaus eine Ladestation Pflicht?
    Nein. Die Pflicht betrifft vor allem Neubauten und Nicht-Wohngebäude. In Mehrfamilienhäusern ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, ein Ladegerät individuell zu installieren.
  2. Kann ein Wohnungseigentümer in einem Mehrfamilienhaus ein eigenes Ladegerät installieren?
    Ja, allerdings ist es notwendig, einen separaten Zähler zu installieren und die entsprechenden Genehmigungen der Wohnungseigentümergemeinschaft einzuholen, insbesondere wenn die Leistung des Geräts 11 kW übersteigt.
  3. Welche Risiken drohen Unternehmen, die bis 2025 keine Ladestationen auf ihren Parkplätzen installieren?
    Ab dem 1. Januar 2025 drohen ihnen Geldstrafen, wenn sie den Verpflichtungen aus der Verordnung nicht nachkommen.
  4. Unterliegt ein Ladegerät, das ausschließlich für private Zwecke genutzt wird, der UDT?
    Nein, wenn das Ladegerät nur zum Laden Ihrer eigenen Fahrzeuge genutzt wird. Falls es anderen Benutzern zur Verfügung gestellt wird, gelten die UDT-Verpflichtungen.

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